Freie Fahrt Dank grünem Pfeil
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Der Bundesrat hat am Freitag (14.2.2020) die vom Bundesverkehrsminister vorgeschlagene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Änderungen gebilligt. Unter anderem wurde die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
Wir sollten als Fahrradstadt dies zum Anlass nehmen und zügig prüfen, wo die Grünpfeilregelung in Bocholt umgesetzt werden kann, damit das Verkehrsmittel Fahrrad noch attraktiver wird. Gleichzeitig sollten wir bei der Prüfung schauen, ob an einzelnen Stellen die Grünpfeilregelung auch für Autofahrer Sinn macht, sofern diese hier nicht Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Die FDP Bocholt hat sich bereits Gedanken gemacht und schlägt folgende Verkehrspunkte vor:
- Beim Abbiegen aus der Hammersenstraße auf die Werther Straße in Richtung Lowick sollte eine „Grüner Pfeil“ für Radfahrer angebracht werden, der es ermöglich auch bei „Rot“ mit dem Fahrrad rechts abzubiegen. Da die Fußgängerampel links ist, besteht hier keine Gefahr für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer.
- Auf der Münsterstraße sollte auf dem Radweg in Höhe der Schwartzstraße ein „Grüner Pfeil“ für Radfahrer angebracht werden, der es ermöglich geradeaus in Richtung Rhede zu fahren – auch wenn die Ampeln rot sind. Auch hier besteht keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
- Bei der Ampel auf der Werther-Straße auf Höhe Rose-Bike-Town sollte ein „Grüner Pfeil“ für Autofahrer angebracht werden. Dieser ermöglicht, dass auf der zum Parkplatz führenden Abbiegespur die Rechtsabbieger (Kunden von Rose oder Hagebau) trotz roter Ampel passieren dürfen und so unnötiger Stillstand an der Ampel vermieden wird. Da die Radfahrer und Fußgänger hier zwingend „Rot“ haben, ist eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls ausgeschlossen.
Des Weiteren soll die Verwaltung damit beauftragt werden, Ampeln im Stadtgebiet und in den Außenbezirken zu prüfen, ob dort ein solcher Pfeil zur Verbesserung des Verkehrsflusses angebracht werden kann.
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